Rechtliche Hintergründe
Bitte beachten Sie dass unsere Agentur selbstständige Betreuungskräfte vermittelt. Diese unterliegen keinem Weisungsrecht. Die auszuführenden Arbeiten werden vor Arbeitsantritt definiert und schriftlich festgehalten. Zum Nachweis der Selbstständigkeit muss die Betreuungshilfe gewisse Dokumente wie eine Gewerbeschein besitzen was selbstverständlich von uns geprüft wird.
Versicherung und Sozialabgaben
Der Umstand, dass die selbstständige slowakische Arbeitskraft keine Quellensteuern abgeben muss, kommt dem Schweizer indirekt zu Gute. Denn nach einem Jahr angemeldeter Arbeit mit Sozial- und Quellensteuer-Abgaben wäre ein slowakischer Auftragnehmer dazu berechtigt, Rente, Invalidenrente und/oder Arbeitslosengeld zu beziehen. Ausländische Arbeitnehmer die nach Kurzarbeit in der Schweiz Sozialhilfe beziehen, oder umgeschult werden, bereiten der Schweizerischen AHV/IV bereits jetzt beträchtliche Kosten. Mit dem Modell von Umsorgt.info werden die Betreuer/innen die Sozialleistungen in ihrem Heimatland als selbstständig Erwerbende tätigen und sind somit nach hohem Standard versichert (durch höhere Abgaben Aufgrund ihres vergleichsweise sehr hohen Lohns in der Schweiz).